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Das deutsche Gesundheitssystem

| Krankenversicherung Organisatorisches

Wissenswerte Fakten rund um das deutsche Gesundheitswesen

Das deutsche Gesundheitssystem ist nicht nur eines der ältesten, sondern gilt zudem als eines der besten weltweit. Doch, wie genau ist das deutsche Gesundheitssystem aufgebaut? Hier findet ihr ein paar wissenswerte Fakten rundum Versicherungen und die Struktur des Gesundheitssystems in Deutschland.

Das deutsche Gesundheitswesen basiert auf dem Prinzip der Sozialversicherung. Diese besteht aus der Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Das wichtigste Segment dieser Versicherungen stellt die Krankenversicherung dar. Diese ist auch für euch die Wichtigste, denn im Falle einer Krankheit und der Angewiesenheit auf eine umfangreiche medizinische Behandlung, müsst ihr euch auf die Krankenversicherung in dem Land, wo ihr euer Auslandssemester absolviert, verlassen können.

Grundprinzipien

1. Versicherungspflicht: Jeder, der in Deutschland wohnt ist verpflichtet sich in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu versichern. Ausgenommen sind Bürger, deren Verdienst einen bestimmten Bruttobetrag im Monat überschreitet oder die weniger als 450€ im Monat verdienen, Selbständige, Beamte und Studierende: Diese Personen müssen ebenfalls versichert sein, haben aber die Option, das bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu tun.

2. Finanzierung: Die Gesundheitsversorgung wird primär durch die Beiträge der gesetzlich krankenversicherten Bürger sowie deren Arbeitgeber finanziert. Überschüsse aus Steuereinnahmen tragen ebenfalls dazu bei.

3. Solidaritätsprinzip: Jeder gesetzlich versicherte Bürger hat den gleichen Versorgungsanspruch – unabhängig davon, wie hoch sein Einkommen und damit sein monatlicher Beitrag in die Versicherung ist. Somit sind alle gesetzlich Versicherten gemeinsam für die im Krankheitsfall notwendige medizinische Versorgung, Arztkosten, Medikamente etc. verantwortlich. Die nötige Versorgung ist damit für jeden gewährleistet.

4. Selbstverwaltungsprinzip: Die Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung werden zwar vom Staat Deutschland festgelegt, alle weitergehenden Aufgaben werden jedoch individuell von den Einrichtungen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen übernommen. Diese sind die Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Krankenkassen und Versicherten. 

Krankenversicherung

Wie schon erwähnt, hat jeder deutsche Bürger Anspruch auf eine umfangreiche medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Die GKV wird dabei von der Mehrheit in Anspruch genommen: Fast 90% der Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Gesetzliche Krankenversicherung (GVK)

Die Höhe des Beitrages beläuft sich je nach Krankenkasse auf einen Anteil zwischen 14,6% - 16,3% des Bruttoeinkommens. Eine Hälfte des Beitrags wird vom Arbeitnehmer, die andere Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. 

Wer ist versichert?

Grundsätzlich ist jeder deutsche Bürger gesetzlich krankenversichert, solange er die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet oder sich als Selbstständiger, Studierender oder Beamter freiwillig dazu entscheidet, sich in der PKV versichern zu lassen. Zu den gesetzlich Versicherten gehören zudem freiberuflich tätige Künstler, Publizisten, Studierende, Menschen ohne Arbeit und Rentner. Ehepartner und Kinder (bis zum 25. Geburtstag) sind mitversichert solange sie kaum oder gar kein Einkommen beziehen. Kinder mit Behinderungen sind zudem dauerhaft mitversichert.

Welche Leistungen übernimmt die GKV?

- Behandlung beim Haus- und Facharzt, beim Psychotherapeuten, im Krankenhaus und ggf. in Rehabilitationseinrichtungen

- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungen während der Schwangerschaft und rund um die Geburt sowie Impfungen (ausgenommen Reiseimpfungen)

- Verschreibungspflichtige Medikamente (wenige Ausnahmen, geringer Eigenanteil)

- Physio- und Sprachtherapie

- Hilfsmittel wie Prothesen und Hörgeräte (geringe Zuzahlung)

- Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen, bei unter 18-Jährigen auch kieferorthopädische Behandlungen

In Ausnahmefällen kann das Leistungsangebot geringfügig variieren – daher vorher bei der jeweiligen Krankenkasse informieren!

 

Private Krankenversicherung (PKV)

Wie bereits erklärt, sind wegen der gesetzlichen Bestimmungen nur etwa 11% der Deutschen privat krankenversichert. Die Höhe des Beitrages richtet sich hier nicht wie bei der GKV nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitsstatus und gewünschten Leistungen.

Wer ist versichert?

Übersteigt das Bruttogehalt mindestens ein Jahr lang einen jährlich angepassten Fixbetrag (2017: 57600€), hat man die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen. Ebenso ist es Selbstständigen, Studenten, Beamten und Personen mit einem Einkommen von unter 450 Euro monatlich möglich, sich in einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen.

Welche Zusatzleistungen übernimmt die PKV beispielsweise?

- Chefarztbehandlungen

- Einzelzimmer im Krankenhaus

- Besondere ärztliche, zahnärztliche und naturheilkundliche Behandlungen

- Ggf. weitere Leistungen, die je nach Versicherer und Vertrag variieren

Ambulante Versorgung

Die ambulante Versorgung wird im Normalfall für gesetzlich wie privat Versicherte übernommen und primär von niedergelassenen, freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten ausgeführt. Bei einer gängigen Erkrankung gehen die meisten Deutschen zunächst zu ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin. Darunter fallen praktische Ärzte, Allgemeinmediziner, Internisten und Kinder- und Jugendärzte. Bei spezifischen gesundheitlichen Problemen wird ein Facharzt für das jeweilige Gebiet aufgesucht beispielsweise ein Frauenarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder Dermatologe. Adressen und Telefonnummern dieser findet man leicht im Internet oder dem Telefonbuch.

Stationäre Versorgung

Die stationäre Versorgung steht ebenfalls gesetzlich und privat Versicherten zur Verfügung. Sie findet in Krankenhäusern statt. Große Einrichtungen werden dabei zum größten Teil von öffentlichen Trägern, also Ländern und Gemeinden unterstützt, während freigemeinnützige Krankenhäuser von gemeinnützigen Organisationen wie dem Roten Kreuz oder der Kirche getragen werden. Darüber hinaus gibt es auch von Privatunternehmen geführte Kliniken, die – wie es der Name bereits verrät – oft ausschließlich Privatpatienten aufnehmen.

Ist ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig, spricht man von der sogenannten „stationären Versorgung“. Dabei müssen die gesetzlich Versicherten eine Zuzahlung tätigen. In manchen Fällen ist im Anschluss an den Klinikaufenthalt zudem eine Rehabilitations-Therapie notwendig. Solche Therapien helfen nach schweren Unfällen und Krankheiten, den Patienten wieder vollständig genesen zu lassen. Darunter fallen beispielsweise physiotherapeutische Behandlungen, psychologische Behandlungen und Unterstützung im Umgang mit Hilfsmitteln.

Versicherungspflicht für ausländische Studierende

Das deutsche Gesundheitssystem ist sehr ausgebaut und strukturiert. Ihr könnt euch im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles also jederzeit auf eine umfangreiche medizinische Versorgung verlassen. Es ist aber wichtig zu wissen, dass ihr ohne eine abgeschlossene Krankenversicherung gar keine Möglichkeit habt, überhaupt an einer deutschen Universität zu studieren oder generell für einen längeren Zeitraum in Deutschland zu leben. Zudem gibt es in Deutschland viele unterschiedliche Krankenversicherungen, die sich geringfügig in ihrem Leistungsangebot unterscheiden können. Informiert euch deshalb frühzeitig vor eurem Auslandsaufenthalt, welche Leistungen euch wichtig sind und welche Krankenversicherung für euch die Geeignetste ist.

Für Studierende aus dem Ausland gelten außerdem einige zusätzliche Regelungen für das Abschließen einer Krankenversicherung. Dazu könnt ihr euch ganz einfach auf unserer Homepage über die Bedingungen und die von uns angebotenen Versicherungspakete informieren oder euch bei zusätzlichen Fragen und Unklarheiten gerne per Telefon oder Chat persönlich an uns wenden.