VELA - Deine Versicherung in Deutschland

Blog für ausländische Studierende

Brauchst du eine Haftpflicht- /Unfallversicherung für dein Studium?

| Organisatorisches

Haftpflichtversicherung

Den Wohnungsschlüssel verloren? Mit dem Fahrrad ein Auto oder einen Fußgänger übersehen?  Vergessen, die Herdplatte auszuschalten oder das neue iPhone des Freundes fallen gelassen? Schon kann es zu einem hohen Schaden kommen. Um für solche Probleme zumindest finanziell abgesichert zu sein, kann man eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Eine private Haftpflichtversicherung ist für internationale Studierende nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in Deutschland kann jeder für Schäden gesetzlich haftbar gemacht werden, die er oder sie Dritten zufügt. Es ist daher üblich, eine solche Versicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen. Der Schadenverursacher haftet mit seinem Gehalt, seinem Ersparten oder sogar mit seinem Besitz. Es handelt sich um eine der wichtigsten und gleichzeitig günstigsten freiwilligen Versicherungs­varianten in Deutschland, die dich gegen dich gerichtete Schadensersatzforderungen schützt. Ca. 85 % aller Deutschen haben eine private Haftpflichtversicherung.

Was bietet VELA?

Prüfung der Haftpflichtfrage

Die HanseMerkur Versicherung prüft für dich, ob du in einem Fall, in welchem Schadenersatzansprüche gegen dich geltend gemacht werden, für den Schaden aufkommen musst. Falls ja, wird der Versicherer die Ansprüche für dich ausgleichen, also bezahlen. Falls nicht, wird der Versicherer die Ansprüche für dich abweisen. Du hast hier also auch eine sogenannte passive Rechtsschutzfunktion in der Haftpflicht-Versicherung integriert.

Kosten eines Rechtsstreits

Sofern es zwischen Dir und dem Geschädigten zu einem Rechtsstreit über den Anspruch kommt, so ersetzt die HanseMerkur Versicherung dir die hierfür anfallenden Prozesskosten.

Haftpflichtgefahren im täglichen Leben

Im täglichen Leben unternimmst du viele Dinge, bei denen du aus Unachtsamkeit andere Menschen unabsichtlich schädigen kannst. Der Versicherungsschutz erstreckt sich daher u.a. auf Tätigkeiten, wie Radfahren, Sport, Reiten oder bei der Benutzung von Flugmodellen und Booten (ohne Motor).

Mietsachschäden

Für Deine Zeit in Deutschland wirst Du Dir sicherlich eine Wohnung oder ein Zimmer anmieten. Der Versicherungsschutz umfasst daher auch Schäden, die du gegenüber deinem Vermieter unabsichtlich verursachst. Achtung! Ausgeschlossen sind Schäden an Gegenständen wie Bildern, Mobiliar, Fernsehgeräten und Schäden durch Abnutzung und übermäßiger Beanspruchung.

Schlüsselverlust

Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass du fremde Schlüssel, welche sich regelmäßig bei dir befunden haben, verlierst. Dies kann z.B. der Schlüssel zu deiner Mietwohnung sein. Erstattet werden die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen. Achtung! Dieser Versicherungsschutz besteht nur im Tarif Komfort.

 

Bist du bereits in deinem Heimatland haftpflichtversichert? Frag deinen Anbieter, ob die Versicherung auch in Deutschland gültig ist.

Unfallversicherung

Ein deutsches Sprichwort sagt: „Die meisten Unfälle passieren zu Hause“. Dies kann der Sturz von einer Leiter sein, wenn du eine Glühbirne anbringst, aber auch ein schwerer Verkehrsunfall, wenn du mit dem Auto unterwegs bist. Die Unfall-Versicherung leistet bei einer eingetretenen Invalidität oder sogar im Todesfall eine Versicherungsleistung an Dich oder Deine Hinterbliebenen.

Als Student-/in bist du kraft Gesetzes beitragsfrei unfallversichert. Voraussetzung ist, dass Du an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben bist. Für den Fall, dass du gerade promovierst: auch Doktoranden sind bei ihrer Arbeit an der (Fach-) Hochschule gesetzlich unfallversichert.

Versichert sind die Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren
  • sonstige, von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten, wie Exkursionen, selbst wenn diese ins Ausland führen oder Repetitorien
  • Besuche der Universitäts- und Staatsbibliotheken
  • Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
  • Auch die Wege von und zu diesen Tätigkeiten sind versichert. Übrigens: Versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation.
  • Semesterferien
  • Praktikum
  • Studienarbeiten zu Hause
  • private Studienfahrten

Die Kosten für den Versicherungsschutz tragen die Länder.

Der Unfallversicherungsträger ist sehr eng mit der Hochschule und ihrem direkten Einflussbereich sowie dem Hin- und Rückweg verbunden. Deshalb haben einige Studentenwerke eine zusätzliche private Unfallversicherung für ihre Studierenden abgeschlossen. Informationen dazu erhältst du bei deinem zuständigen Studentenwerk.

Wenn du an einem Stipendien- oder Förderungsprogramm teilnimmst, beachte bitte die vereinbarten Regeln und Modalitäten.

Für alle anderen Bereiche im privaten Leben besteht kein Versicherungsschutz und hierfür muss eine zusätzliche private Unfallversicherung abgeschlossen werden, z.B. über VELA.

Invaliditätsleistung:

Nach einem Unfall kann es passieren, dass du dauerhaft körperlich oder sogar geistig beeinträchtigt bist. Wenn diese Beeinträchtigung voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird, spricht man von einer Invalidität. Je nachdem, welcher Körperteil betroffen ist, erhältst du eine bestimmte Prozentsumme der vereinbarten Versicherungssumme.

Im Todesfall

Im schlimmsten Fall, kann es bei einem Unfall zum Tod kommen. Für diesen Fall zahlt der Versicherer an deine Erben die Todesfallsumme in Höhe von 10.000,00 € (Tarif Kompakt) bzw. 20.000,00 € (Tarif Komfort).

Bergungskosten

Bergungskosten umfassen z.B. die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Ebenso ist der Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus versichert.

Zerrung und Bänderrisse

Bei manchen Unfällen liegt kein von außen auf deinen Körper einwirkendes Ereignis vor. Daher besteht auch Versicherungsschutz, wenn durch erhöhte Kraftanstrengungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt bzw. gerissen werden.

Ertrinken oder Ersticken

Ebenfalls als „Unfall“ gewertet wird der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser beim Tauchen.

Kosmetische Operation

Nach einem Unfall kann es passieren, dass das äußere Erscheinungsbild deines Körpers dauerhaft beeinträchtigt ist. Die HanseMerkur zahlt in diesem Fall einmalig die Kosten für eine Operation und die klinische Behandlung.

 

Brauche ich also eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung?

Wir sagen ja, wenn du nicht gerade ein prall gefülltes Bankkonto hast…