Grundsätzlich gilt, dass Ihr zu Studienzwecken, zu denen auch die Promotion zählt, einreisen dürft. Angehörige von EU-Staaten brauchen weiterhin gar keinen sogenannten „triftigen Einreisegrund“. Angehörige von Drittstaaten müssen in der Regel den Platz an einer Hochschule nachweisen (Informiert Euch hier über Visumsbedingungen). Dabei ist wichtig, dass das Studium nicht komplett aus dem Ausland absolviert werden kann. Da die meisten Hochschulen aber eine Mischung aus Online- und Präsenzstudium anbieten oder man zumindest für gewisse Prüfungen vor Ort sein muss, ist ein Nachweis über die Präsenzpflicht in der Regel nicht erforderlich. Bitte erkundigt Euch dazu im Zweifel bei Eurer (Gast-)Hochschule. Außerdem gilt für alle Einreisen per Flugzeug, dass ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden muss. Anstelle eines Testergebnisses kann auch ein Impfnachweis über eine vollständige Impfung mit einem in der EU anerkannten Impfstoff oder ein Genesungsnachweis vorgelegt werden. Zusätzlich dazu gelten für einige Herkunftsbereiche aber noch besondere Einreisebestimmungen, die sich von Gebiet zu Gebiet unterscheiden: