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Einreise nach Deutschland zum Sommersemester 2021

| Organisatorisches

Welche Einschränkungen und Regelungen bezüglich Tests und Quarantäne gilt es zu beachten?

Das COVID-19 Virus hat leider auch im Jahr 2021 noch einen enormen Einfluss auf den (nahezu) weltweiten Lebensalltag, auch oder sogar ganz besonders den von Studierenden. Herausfordernd ist die Situation gerade vor allem für diejenigen, die zum Sommersemester 2021 ein Auslandsstudium beginnen oder Auslandssemester absolvieren möchten. Um der Unsicherheit ein wenig vorzubeugen, haben wir deshalb die wichtigsten Informationen zu Einreisebeschränkungen und -regelungen für Euch zusammengefasst.

UPDATE: Dieser Artikel wurde am 06.07.2021 aktualisiert.

Darf man aktuell für ein Studium nach Deutschland einreisen?

Grundsätzlich gilt, dass Ihr zu Studienzwecken, zu denen auch die Promotion zählt, einreisen dürft. Angehörige von EU-Staaten brauchen weiterhin gar keinen sogenannten „triftigen Einreisegrund“. Angehörige von Drittstaaten müssen in der Regel den Platz an einer Hochschule nachweisen (Informiert Euch hier über Visumsbedingungen). Dabei ist wichtig, dass das Studium nicht komplett aus dem Ausland absolviert werden kann. Da die meisten Hochschulen aber eine Mischung aus Online- und Präsenzstudium anbieten oder man zumindest für gewisse Prüfungen vor Ort sein muss, ist ein Nachweis über die Präsenzpflicht in der Regel nicht erforderlich. Bitte erkundigt Euch dazu im Zweifel bei Eurer (Gast-)Hochschule. Außerdem gilt für alle Einreisen per Flugzeug, dass ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden muss. Anstelle eines Testergebnisses kann auch ein Impfnachweis über eine vollständige Impfung mit einem in der EU anerkannten Impfstoff oder ein Genesungsnachweis vorgelegt werden. Zusätzlich dazu gelten für einige Herkunftsbereiche aber noch besondere Einreisebestimmungen, die sich von Gebiet zu Gebiet unterscheiden:

1. „Virusvarianten-Gebiete“

Das deutsche Robert-Koch-Institut deklariert bestimmte Länder und/oder Regionen als „Virusvarianten-Gebiete“. Das bedeutet, dass hier eine hohe Verbreitung der Virusmutationen vorliegt, die man in Deutschland zu verhindern versucht. Deshalb ist die Einreise von Personen aus diesen Gebieten aktuell grundsätzlich untersagt. Das gilt auch für vollständig Geimpfte oder Genesene. Ausnahmen sind nur in sehr seltenen Fällen möglich, wenn eine Person beispielsweise bereits in Deutschland wohnt oder ein Aufenthaltsrecht für Deutschland hat. Das gilt leider nicht für Studierende und Wisschenaftler/innen, selbst wenn diese eine Zusage für einen Studienplatz haben. Da die Einreise nicht möglich ist, werden nämlich auch keine entsprechenden Visa ausgestellt. Die aktuelle Liste der Gebiete findet Ihr auf der Seite des RKI. Aktuell (Stand 06.07.2021) zählen dazu unter anderem Brasilien, Südafrika und Namibia. Die Einreisesperre wurde vorläufig bis zum 28. Juli verlängert. Wann die Sperre noch wieder aufgehoben wird, ist aktuell noch nicht abzusehen.

2. „Hochinzidenz-Gebiete“

Eine weitere Kategorie bilden die sogenannten „Hochinzidenz-Gebiete“, also Gebiete mit sehr hohen Fallzahlen. Auch diese werden vom RKI stetig aktualisiert und sind auf der Seite des Instituts einsehbar. Aktuell (Stand 06.07.2021) zählen beispielsweise Ägypten, der Iran, Tunesien und Russland dazu. Wenn Ihr aus einem dieser Länder oder Regionen nach Deutschland einreist, dann müsst Ihr bei der jeweiligen Fluggesellschaft, beziehungsweise Reisegesellschaft mit der Ihr einreist, ein negatives Testergebnis oder einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann es notwendig sein, den Test erneut vorzuzeigen. Unverzüglich nach der Einreise müsst ihr euch dann in häusliche Quarantäne begeben. Diese dauert an sich zehn Tage. Frühestens fünf Tage nach der Einreise könnt ihr die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis frühzeitig beenden. Genesene oder Geimpfte können ihre Quarantäne durch die Übermittlung des jeweiligen Nachweises unmittelbar beenden.

3. „Corona-Risiko-Gebiete“

Die dritte Gruppe ist die der „Corona-Risiko-Gebiete“, die ebenfalls auf der Seite des RKI eingesehen werden kann. Dazu zählen momentan (Stand 06.07.2021) unter anderem die Indonesien, Ghana und Pakistan. Wer sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem dieser Gebiete aufgehalten hat, muss sich vor der Ankunft in Deutschland beim entsprechenden Portal der Gesundheitsämter anmelden und diese Anmeldung bei der Einreise nachweisen können. Anschließend hat man sich in Deutschland für (in der Regel) zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Spätestens 48 Stunden nach der Einreise aus einem entsprechendem Gebiet muss man ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können. Auf diese Weise kann dann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Natürlich ist die Einreise im Moment komplizierter als üblicherweise. Dennoch müsst Ihr Euch von Corona nicht ganz von Euren Plänen, in Deutschland zu studieren, abhalten lassen. Wichtig ist, dass Ihr Euch vor der Einreise immer noch mal informiert, ob die Bestimmungen noch aktuell sind. Immerhin gibt es im Moment häufig Änderungen – hoffentlich bald dann auch wieder dahingehend, dass die Einreise unkomplizierter wird.