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Finanzielle Corona-Überbrückungshilfe für Studierende

| Organisatorisches

Wer hat ein Recht auf Geld, wie bekommt man es und was gibt es zu beachten

UPDATE (01.11.2020): Nachdem sich die Lage der Pandemie in Deutschland wieder verschärft hat und ein erneuter Lockdown verordnet wurde, wurde zum November auch die Finanzierungshilfe für Studierende wieder aufgenommen. Der Ablauf und die Bedingungen haben sich nict verändert. Gewährt werden die Hilfen vorerst bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21.

Die Corona-Krise hat auch viele Studierende in Deutschland hart getroffen: Zahlreiche Nebenjobs fallen weg oder sind auf ein Minimum von Stunden reduziert, sodass kaum Geld für mehr als die Miete bleibt. Seit kurzem gibt es deshalb finanzielle Überbrückungshilfe für Studierende, die sich in einer Corona-bedingten Notlage befinden. Verteilt wird diese über die Studierendenwerke. Wer sie bekommt und wie, das erklären wir Dir hier.

Welche Bedingungen muss man erfüllen, um Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu haben?

Grundsätzlich kann jeder, der zum Zeitpunkt der Antragsstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben und nicht beurlaubt ist, einen Antrag stellen. Dabei ist weder relevant, wie alt man ist, noch, ob man In- oder Ausländer ist, ob man die Regelstudienzeit bereits überschritten hat oder ein Zweit- oder Fernstudium absolviert. Eine tatsächliche Unterstützung erhält aber nur, wer weniger als 499,99 € auf dem Konto hat.

Für welchen Zeitraum kann man die Unterstützung erhalten und wie hoch ist diese?

Grundsätzlich ist die Unterstützung monatlich von Juni bis einschließlich August dieses Jahres erhältlich. Sie muss allerdings jeden Monat neu beantragt werden. Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem Kontostand, den Du am Tag vor der Antragstellung aufweisen kannst: Wer weniger als 100 € hat, erhält bis zu 500 €, wer über 100 € und unter 200 € besitzt, erhält 400 € und so weiter. Damit ist die kleinste Zuschussmenge von 100 € für Studierende mit einem Kontostand zwischen 400 € und 499,99 € verfügbar.

Wo kann man die Hilfen beantragen und wie?

Die Beantragung erfolgt Online, bearbeitet werden die Anträge dann von den jeweiligen Studierendenwerken. Der Antrag erhält dabei einige Felder mit beispielsweise Angaben zur Person, die Du ausfüllen musst. Außerdem müssen die folgenden Unterlagen hochgeladen werden: die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020, der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die eigene Bankverbindung in Deutschland sowie Belege dafür, dass Du in einer pandemiebedingten Notlage bist, das heißt vor allem Kontoauszüge der letzten Zeit (ohne Schwärzungen oder Aussparungen).

Was, wenn Dein Antrag abgelehnt wird?

Leider gibt es keine Garantie dafür, dass ein Antrag bewilligt wird. Grundsätzlich sollte er aber gewährt werden, wenn Dein Kontostand unter der 500 €-Grenze liegt und Du finanzielle Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hast. Solltest Du Dir sicher sein, dass Du die Bedingungen erfüllst und dennoch abgelehnt werden, lohnt es sich, freundlich und vorsichtig beim zuständigen Studierendenwerk nachzufragen. Dort kann man Dir in der Regel mehr dazu sagen.

Gibt es Alternativen für Studierende, die die Bedingungen nicht erfüllen?

Hilfe in Form von Zuschüssen gibt es ansonsten leider nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehn bei der KfW zu beantragen. Dabei übernimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bis zum 31.03.2021 die Zinsen für die KfW-Studienkredite, die sich bis dahin in der Auszahlungsphase befinden. Anschließend ist der dann gültige Zinssatz allerdings wieder von den Studierenden selbst zu tragen. So ganz umsonst ist das Darlehn auf die Dauer also leider nicht, deshalb solltest Du Dich dazu nochmal genau bei der KfW informieren.

Auch wenn es sich also nicht um eine allgemeingültige Lösung aller Corona-bedingten, finanziellen Probleme der Studierenden handelt, so kann der Überbrückungszuschuss zumindest doch helfen, akute Notsituationen besser in den Griff zu bekommen. Vor allem, weil dieser Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss. Ob die Hilfen auch über den August hinaus verlängert werden, ist im Moment leider noch nicht absehbar und wohl eher unwahrscheinlich.