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Blog for foreign students

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Working as an international student alongside your studies

| Organizational matters

What is allowed, what to consider and what are the possibilities?

In Germany, it is very common to work while studying. According to the social survey of the German Student Union, about 2/3 of the students work. This way, you can earn part of your living and possibly gain some work experience. In addition, studying in Germany can often be easily combined with part-time jobs. For international students, a part-time job can also offer many advantages, but there are a few rules to be observed. Depending on the country you come from, there are different requirements. In the course of this article, we will list these for you and also explain what you should pay attention to concerning internships, which framework conditions you should have in mind and which jobs are particularly suitable for a part-time job.

Was gilt für internationale Studierende?

Solltest du aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, dann bist du den deutschen Studierenden auf dem Arbeitsmarkt praktisch gleichgestellt. Allerdings gilt auch für die, dass sie bei einer Arbeitszeit von über 20 Stunden die Woche in der Regel höhere Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Das solltest du also trotzdem im Blick behalten. Außerdem kann es nötig sein, dass du eine deutsche Krankenversicherung hast, auch wenn fürs Studium an sich die Versicherung aus deinem Heimatland ausreichen sollte.

Wenn du aus einem anderem Land stammst, dann darfst du maximal 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Wenn du mehr arbeiten möchtest, brauchst du eine offizielle Zustimmung von der Agentur für Arbeit sowie der Ausländerbehörde. Ob du die erhältst, wird häufig von der Arbeitsmarktlage abhängig gemacht. In Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit stehen deine Chancen also besser. Sich selbstständig machen oder auch freiberuflich arbeiten dürfen Studierende, die nicht aus der EU kommen, leider grundsätzlich nicht.

Eine interessante Ausnahme von den Stundenregelungen bietet die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft. Dabei ist man an der Hochschule angestellt und darf, solange das Studium dadurch nicht gefährdet wird, unbegrenzt arbeiten. Auch diese Tätigkeit muss aber bei der Ausländerbehörde gemeldet werden.

Was gilt für Sprachkurs- und Studienkolleg-Teilnehmende?

Wenn du in Deutschland noch kein Studium absolvierst, sondern erst mal einen Sprachkurs oder ein Studienkolleg besuchst, ist die Lage wieder eine andere. Was überhaupt ein Studienkolleg ist und wie der Besuch abläuft, kannst du bei uns nachlesen. Hier gilt, dass du für jede Art der Tätigkeit die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde benötigst und außerdem ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten darfst. Allgemein ist es wichtig, sich an entsprechende Regelungen zu halten. Ein Verstoß kann zur Ausweisung aus Deutschland führen.

Was gilt bei Praktika?

Leider zählen für Studierende, die nicht aus der EU, Liechtenstein, der Schweiz, Island oder Norwegen stammen, Tage, die im Praktikum verbracht werden, auch als Arbeitstage. Das heißt, dass selbst wenn ein Praktikum unbezahlt ist, die Zeit im Praktikum von den zur Verfügung stehenden 120 vollen oder 240 halben Arbeitstagen abgezogen wird. Eine Ausnahme bilden aber solche Praktika, die verpflichtender Bestandteil des Studiums sind. Die zählen nicht mit. Wenn du schon 120 Tage gearbeitet hast und trotzdem ein freiwilliges Praktikum absolvieren möchtest, dann benötigst du auch dafür eine offizielle Bestätigung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde.

Was sind beliebte Nebenjobs und wie findest du sie?

Wenn du alles Organisatorische geklärt hast und weißt, wie viel du arbeiten darfst, dann musst du im nächsten Schritt einen Job finden. Dafür ist es hilfreich, sich in die Praktikums- und Jobverteiler der Universität einzutragen. Hier werden per Mail regelmäßig Angebote von speziell auf Studierende deines Studiengangs zugeschnittenen Ausschreibungen verschickt. Des Weiteren gibt es manchmal auf der Universitätswebsite einen Bereich, in dem entsprechende Ausschreibungen und Gesuche gesammelt werden. Auch Aushänge auf dem Campus an Sammelstellen wie dem sogenanntem ‚schwarzen Brett‘ sind üblich.

Abseits des Campus arbeiten viele Studierende auch in der Gastronomie, als Aushilfskraft bei Messen oder geben Nachhilfeunterricht. Entsprechende Stellen findet man in der Regel entweder direkt vor Ort oder in allgemeinen Ausschreibungen auf Online-Jobbörsen oder auch in Facebook-Gruppen.

Was musst du in Bezug auf Gehalt, Steuern und Versicherung wissen?

Grundsätzlich gilt in Deutschland der Mindestlohn. Seit Anfang 2021 beträgt dieser 9,50 € pro Stunde. Das ist also der niedrigste Stundenlohn, den du bekommen kannst. Wie viel genau du verdienst, hängt dann allerdings stark von deiner genauen Stelle und deinen Kenntnissen und Erfahrungen in diesem Bereich ab.

Wenn du einen so genannten Minijob ausübst und bis zu 450 € im Monat verdienst, dann brauchst du dich auch nicht um eine Steuernummer zu kümmern. Wenn du allerdings aufs Jahr gerechnet mehr als 450 € im Monat bekommst, dann musst du eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. In der Regel wird dir dann ein Teil des Lohnes als Steuern abgezogen, den du über eine Einkommenssteuererklärung (teilweise) zurückerhalten kannst.

Außerdem zahlt man in Deutschland üblicherweise Sozialabgaben auf sein Gehalt. Diese werden beispielsweise für die Renten- und Pflegeversicherung, aber auch die gesetzliche Krankenversicherung verwendet. Wenn du nicht länger als drei Monate am Stück oder in einem Jahr weniger als 70 Tage arbeitest, bist du von Sozialabgaben befreit. In der Regel sind die Abgaben für Studierende aber sehr gering, vor allem, wenn man weniger als 20 Stunden die Woche arbeitet.

 

So ganz unkompliziert ist die Ausübung eines Nebenjobs als ausländischer Studierender also leider nicht. Wenn du die wichtigsten, hier erklärten Regeln beachtest, solltest du aber kein Problem damit haben, dir etwas für deine Zeit an der Uni dazuzuverdienen und gegebenenfalls sogar schon etwas Berufserfahrung zu sammeln, die bei späteren Bewerbungen von Vorteil sein kann. Wichtig ist nur, dass du darauf achtest, dass du dich an die Reglungen hältst und dein Studium über die Arbeit nicht vernachlässigst.